DienstleistungVeranstaltungen im Straßenraum

Veranstaltungen im Straßenraum auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg.

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Herr Hofmann
Sachbearbeiter
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Gesetzliche Grundlagen:

Werden öffentliche Straßen durch eine Veranstaltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen, ist zur Durchführung dieser Veranstaltung eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Die Erlaubnis für Veranstaltungen auf qualifizierten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) im Landkreis Miltenberg erteilt das Landratsamt Miltenberg. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen die jeweilige Gemeinde.

Folgende Veranstaltungen unterliegen der Genehmigungspflicht:

  • Motorsportliche Veranstaltungen (wie etwa eine Suchfahrt)
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radtouristikveranstaltungen, Volksradfahren, Radrennen
  • Inline-Skate-Veranstaltungen
  • Umzüge (beispielsweise bei Volksfesten, Fasching und anderen Veranstaltungen)
  • Sportveranstaltungen (wie Triathlonveranstaltungen, Volksläufe)
  • Filmaufnahmen
  • Märkte
  • Straßenfeste

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern enthält nur die am häufigsten vorkommenden Veranstaltungen. Sollten Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum planen, die nicht unter einer der oben genannten Kategorien fällt, empfiehlt sich eine Rücksprache beim Landratsamt Miltenberg, Straßenverkehrsbehörde, damit geklärt werden kann, ob Ihre geplante Veranstaltung der Genehmigungspflicht unterliegt.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, er muss allerdings mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Veranstalters (Verein XY)
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person für diese Veranstaltung
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Bei Festzügen, Radtouren, Sportveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen genauer Streckenverlauf

Kraftfahrzeuge, die beispielsweise bei Fest- und Faschingszügen eingesetzt werden, müssen den Vorgaben des "Merkblattes über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen" entsprechen. Dieses Merkblatt können Sie bei unseren Formularen downloaden.

Genehmigungsfrei sind ortsübliche Prozessionen und Wallfahrten sowie andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (etwa Martinsumzüge). Eine Absicherung dieser Veranstaltungen durch die Feuerwehr ist jedoch wünschenswert.

Nicht unter die Genehmigungsfreiheit fallen die Vatertagsfahrten oder Ausfahrten zum 1. Mai auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Anhängern. Diese Ausfahrten sind nicht genehmigungsfähig, eine Beförderung von Personen auf der Ladefläche von solchen Fahrzeugkombinationen ist nicht zulässig (§ 21 Abs. 2 Satz 2 StVO).

Merkblätter:

  • Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle

    Termin Kfz-Zulassung MIL
    Termin Kfz-Zulassung OBB

  • Führerschein Pflichtumtausch

    Fuehrerscheinumtausch

  • Radverkehrskonzept
    Internet - Rechte Spalte - Radverkehrskonzept
  • Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen

  • Bauantragsformulare

    Rechte Spalte - Bauantragsformulare

  • Straßensperrungen

    Straßensperrungen

  • ÖPNV

    ÖPNV

  • Initiative Bayerischer Untermain

    Initiative Bayerischer Untermain

  • Online - Zulassungsbehörde

    Online Außerbetriebsetzung

  • Standortinformationen

    Standortinformationen

  • Bauleitpläne im Internet

    Allgemeine Bilder - Bauleitpläne im Internet

  • Energieratgeber Wohnen

    Broschüre - Energiegerechtes Bauen

  • LAG Main4Eck

    Lokale Aktionsgruppe Main4Eck

  • Fairtrade

    Fairtrade

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